Wie kann man den Führerschein erwerben
- das für eine bestimmte Führerscheinklasse vorgesehene Alter erreicht hat (siehe die Tabelle der Kategorien nach Alter)
- einen ärztlichen Befund vorlegt, daß es bei ihr in Bezug auf Autofahren keine gesundheitlichen Kontraindikationen gibt
- an einer für die bestimmte Führerscheinklasse erforderlichen Schulung teilgenommen hat.
- die für bestimmte Führerscheinklasse erforderliche staatliche Prüfung mit positivem Ergebnis abgelegt hat.
- falls nötig, einen psychologischen Befund liefert, der bescheinigt, daß es keine psychologischen Kontraindikationen in Bezug auf das Fahrzeugfahren gibt.
- sich aufgrund ihrer persönlichen oder beruflichen Beziehungen mindestens 185 Tage in jedem Kalenderjahr auf dem Gebiet der Republik Polen aufhält beziehungsweise eine Bescheinigung vorlegt, seit mindestens 6 Monaten zu studieren.
Den Führerschein kann nicht die Person erwerben, die keine Kraftfahrzeuge führen darf (z.B. aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils, einer Entscheidung des Kollegiums für Ordnungswidrigkeiten bzw. einer Entscheidung einer anderen rechtsprechenden Behörde). Das Verbot bezieht sich auf die Zeit, in der dieses Verbot gültig ist.
Beim WORD-Büro sollen vorgelgt werden:
- Zur Einsichtnahme – Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepaß, bei Ausländern der Reisepaß bzw. die zeitlich unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung;
- Antrag;
- Beleg über die Entrichtung der Prüfungsgebühren;
- ein Lichtbild- Größe 3,5 x 4,5 cm- ohne Kopfbedeckung, von unten nicht angeklebt;
- ärztlicher Befund, der bestätigt, daß keine Gegenanzeigen in Bezug auf das Autofahren vorliegen (nicht zutreffend bei Führerscheinklassen B+E, C+E, C1+E, D+E, D1+E);
- Bescheinigung über den abgeschlossenen Führerscheinkurs
- Grundschulung
- Zusätzliche Schulung, falls man im thoretischen bzw. praktischen Teil der Prüfung dreimal durchgefallen ist;
- eine schriftliche Zustimmung der Eltern bzw. des Vormundes bei Prüflingen, die nicht volljährig sind.
- Fotokopie des vorbesessenen Führerscheins Klasse:
- B wenn sich der Kandidat um den Führerschein Klasse C, C1, D oder D bewirbt
- B,C,C1;D oder D1, wenn sich der Kandidat um die Fahrerlaubnis Klasse B+E, C+E, C1+E, D+E, D1+E bewirbt;
- Bescheinigung über den bereits geleisteten Militärdienst, falls die Person, die sich um die Fahrerlaubnis Klasse D oder D1 Soldat ist und das 21. Lebensjahr nicht erreicht hat.
Alle Unterlagen werden an die Zulassungsbehörde überwiesen.
Ärztlicher Befund
Um eine entsprechende Bescheinigung darüber zu bekommen, daß keine Gegenanzeigen in Bezug auf das Autofahren vorliegen, soll ein Facharzt für Fahreruntersuchungen aufgesucht werden. Sollte in der Untersuchung eine aktive Form von Alkoholsucht bzw. Rauschmittelsucht festgestellt werden, kann keine Fahrerlaubnis vergeben werden. Die Fahrerlaubnis kann mit Einschränkungen erteilt werden, die sich aus dem Gesundheitszustand des Fahrers bzw. aus der Fähigkeit ergeben, ein bestimmtes Fahrzeug zu führen. Über die Einschränkungen entscheidet der Arzt in seinem Befund (z.B. Fahrerlaubnis nur wenn Brille getragen werden).
Schulung
Nachdem die Unterlagen komplett sind (u.a. ärztlicher Befund, Zustimmung der Eltern usw.) sollen sie bei der Fahrschule eingereicht werden, in der die Schulung zum Erwerb der Fahrerlaubnis durchgeführt wird. Die Auskunft über die Fahrschulen erteilen Landratsämter, die Aufsicht über ihre Tätigkeit führen. Alle Beschwerden und Bemerkungen über die Fahrschulen können bei zuständigem Landratsamt eingereicht werden. Ziel des Führerscheinkurses ist es, die Person, die sich um die Fahrerlaubnis bewirbt, unter Beachtung von Strassenverkehrsregeln zum verkerssicheren Steuern von entsprechenden Fahrzeugen vorzubereiten. Die Schulung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht. Die Zahl der Unterrichtsstunden wird von dem Fahrlehrer für jede Person individuell festgelegt – je nach Kenntnissen und Fähigkeiten des jeweiligen Kandidaten.
Beim theoretischen Unterricht darf die Stundenzahl für eine Führerscheinklasse nicht geringer sein als:
- 15 Stunden beim Führerschein Klasse B+E
- 20 Stunden beim Führerschein Klasse A, A1, C1, C1+E, D1+E, T
- 25 Stunden beim Führerschein Klasse C+E oder D+E
- 30 Stunden beim Führerschein Klasse B, B1, C, D1
- 60 Stunden beim Führerschein Klasse D.
Die Stundenzahl kann bei verschiedenen Führerscheinklassen variieren, wenn die Schulung mehr als eine Führerscheinklasse gleichzeitig umfasst bzw. beim Vorbesitz eines entsprechenden Führerscheines.
Am Ende der Schulung bekommt der Kandidat eine Bescheinigung über den abgeschlossenen Führerscheinkurs –Grundschulung.
Die Fahrerlaubnis kann zweierlei Beschränkungen enthalten. Die eine ist auf den Gesundheitszustand des Fahrers zurückzuführen. Die andere ist bedingt durch die Fähigkeit zum Steuern einer bestimmten Fahrzeugart. Die erste Beschränkung ist im ärztlichen Befund enthalten, der bezeugt, daß keine gesundheitlichen Gegenanzeigen vorliegen (sonst wäre die Vergabe einer Fahrerlaubnis gar nicht möglich), allerdings unter einer bestimmten Bedingung, die beim Steuern erfüllt werden muß.
Der Fahrer, der unter Hörschwäche leidet, muß beispielsweise ein Hörgerät tragen und der Behinderte ein speziell vorbereitetes Sonderfahrzeug benutzen. Bei der anderen Beschränkung ist die Sache recht kompliziert. Manche Fahrschulen bieten den Fahrunterricht für Wagen mit Automatikgetriebe. Der Kursteilnehmer ist berechtigt, die Fahrprüfung mit einem solchen Auto abzulegen (das Woiwodschaftszentrum für Strassenverkehr leiht dann den Wagen von der Fahrschule). Nicht alle wissen jedoch, daß in dem Führerschein die Berechtigung zum Steuern ausschließlich von Fahrzeugen mit Automatikgetriebe vermerkt ist.
Um die staatliche Fahrprüfung ablegen zu dürfen, muß man sich mit der Bescheinigung der Fahrschule zum gewählten Straßenverkehrszentrum, das zuständig für die bestimmte Woiwodschaft ist, begeben (in Polen gibt es 49 Straßenverkehrszentren, die Fahrerlaubnisprüfung darf beim belibigen Zentrum abgelegt werden). Dort wird die Prüfungsgebühr entrichtet und der Prüfungstermin festgesetzt.
Der Führerschein wird gegen Gebühr durch den für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Landrat ausgestellt (zur Zeit - 70 Zloty). Ausnahme ist hier der Warschauer Landkreis, wo die Führerscheine durch zuständige Bezirksämter und zwar durch Abteilungen und Referate für Straßenverkehr ausgestellt werden.


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