Interne Prüfung

Bestimmungen zur Durchführung der internen Prüfung:

1. Die interne Prüfung besteht aus zwei Teilen: 
  • aus Theorie – dieser Prüfungsteil wird in einem Schulungssaal veranstaltet, die Prüfungsaufgaben werden entweder am Computer oder schriftlich gelöst;
  • aus Praxis – dieser Prüfungsteil wird auf einem Übungsplatz (Manöver) und im Strassenverkehr durchgeführt.
2. Zu der Prüfung kann nur derjenige Kandidat zugelassen werden, der die Mindestzahl der durch das Schulungsprogramm vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Unterrichtsstunden geleistet hat.

3. Voraussetzung für die Zulassung zu der praktischen internen Prüfung ist positives Prüfungsergebnis im theoretischen Teil.

4. Die interne Prüfung wird von einem durch den Fahrschulleiter beauftragten Fahrlehrer/Instrukteur durchgeführt. Sollte der leitende Fahrlehrer/Instrukteur die interne Prüfung nicht durchführen, so hat er an dieser Prüfung teilzunehmen.

Umfang des theoretischen Prüfungsteils, Anzahl der Prüfungsaufgaben, ihre Thematik, Bewertung der theoretischen Prüfung sowie die Prüfungsdauer entsprechen den Bestimmungen der staatlichen theoretischen Fahrprüfung.

Die Information über das Ergebnis der theoretischen Prüfung, gemachte Fehler und das Prüfungsdatum wird durch den Fahrlehrer unterzeichnet und der persönlichen Ablage des Kandidaten beigefügt.

Umfang des praktischen Prüfungsteils, Bewertungskriterien sowie die Prüfungsdauer entsprechen den Bestimmungen der staatlichen praktischen Fahrprüfung.

Während der internen praktischen Prüfung werden alle für die staatliche Fahprüfung vorgesehenen Prüfungsaufgaben realisiert, unabhängig davon, wie viele Fehler der Kandidat macht.

Im Laufe der praktischen Prüfung wird von dem Prüfer ein Bericht über den Verlauf der praktischen Prüfung erstellt. Es werden darin alle Fehler aufgeführt, die der Prüfling während der Prüfung machte.

Nachdem die interne praktische Prüfung beendet ist, werden die Fehler durch den Fahrlehrer besprochen.

Sollte die Prüfung mit negativem Ergebnis abgelegt werden, vereinbart der zuständige Fahrlehrer mit dem Prüfling aufgrund des Protokolls aus praktischer Prüfung weitere Schulungsformen, die zum Erwerb der notwendigen Fähigkeiten erforderlich sind.

Das Protokoll zum Verlauf der praktischen Prüfung wird von dem prüfenden Fahrlehrer, dem leitenden Fahrlehrer sowie von dem Kandidaten selbst unterschrieben.

Das Protokoll zum Verlauf der internen Fahrprüfung wird dem Prüfling ausgehändigt.

Als Protokoll zum Verlauf der internen Prüfung wird das Formular zum Verlauf der praktischen Fahrprüfung benutzt, das bei staatlichen Fahrprüfungen zur Anwendung kommt.

Rechtsgrundlage:
Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 27. Oktober 2005 über Schulungen, Fahrprüfungen und Erwerb von Erlaubnissen und Berechtigungen von Kfz-Fahrern, Fahrlehrern und Prüfern.


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