Führerscheinaustausch

Führerscheinaustausch

Die Person, die einen im Ausland ausgestellten Führerschein besitzt, der in dem Übereinkommen zum Straßenverkehr bezeichnet wurde, kann 6 Monate lang ab dem Einreisedatum auf dem Gebiet der Republik Polen einen entsprechenden Kraftwagen fahren.

Die Person, die einen im Ausland ausgestellten Führerschein besitzt, kann sich um die Fahrerlaubnis bestimmter Klasse erst dann bewerben, nachdem sie das ausländische Dokument bei der Zulassungsbehörde zurückgibt. Sollte der im Ausland ausgestellte Führerschein nicht im Übereinkommen über den Straßenverkehr genannt sein (Verzeichnis der Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben, befindet sich unten) gilt als zusätzliche Bedingung für die Ausstellung des polnischen Führerscheines das positive Ergebnis in der theoretischen Fahrprüfunfug und Vorlage der beglaubigten Übersetzung der ausländischen Fahrerlaubnis.

Sollte die Gültigkeit des ausländischen Führerscheins befristet sein bzw. eine gesundheitliche oder sonstige Beschränkung enthalten, soll diese Beschränkung in den Führerschein eingetragen werden.
Verzeichnis der Länder, die das Übereinkommen über den Straßenverkehr am 8. November 1968 unterzeichnet haben
Republik Südafrika ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
Republik Albanien Königreich Marokko
Republik Österreich Republik Moldau
Bahamas Fürstentum Monaco
Königreich Bahrain Mongolei
Republik Weißrußland Bundesrepublik Deutschland
Königreich Belgien Republik Niger
Bosnien und Herzegowina Königreich Norwegen
Föderative Republik Brasilien Islamische Republik Pakistan
Republik Bulgarien Russische Föderation
Republik Kroatien Rumänien
Tschechische Republik Republik San Marino
Königreich Dänemark Republik Senegal
Republik Estland Republik der Seychellen
Republik der Phiilippinen Slowakische Republik
Republik Finnland Republik Slowenien
Republik Frankreich Schweizerische Eidgenossenschaft
Republik Griechenland Königreich Schweden
Georgien Zentralafrikanische Republik
Kooperative Republik Guyana Republik Tadschikistan
Islamische Republik Iran Republik Tunesien
Israel Turkmenistan
Serbien und Montenegro Ukraine
Republik Kasachstan Wschodnia Republika Urugwaju
Demokratische Republik Kongo Republik Usbekistan
Republik Kuba Republik Ungarn
Kuwait Republik Italien
Republik Litauen Republik Elfenbeinküste
Großherzogtum Luxemburg Republik Zimbabwe
Republik Lettland Republik Östlich des Uruguay
Staaten, mit denen Republik Polen zweiseitige Verträge über Nutzung von Fahrerlaubnissen unterzeichnet hat
Kaisertum Japan Republik Korea


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