Anforderungen
Gebühren
Die theoretische Fahrprüfung für jede Führerschein- oder Fahrerlaubnisklasse:
22 Zloty- wenn sie in Form eines Tests oder am Computer durchgefürt wird
40 Zloty- wenn es eine mündliche Prüfung ist
Praktische Fahrprüfung:
140 Zloty – bei Klassen A1, A
112 Zloty - bei der Klasse B
135 Zloty – bei Klassen B1,C1, D1
160 Zloty – bei Klassen C,D,B+E
195 Zloty- bei Klassen C1+E, C+E, D1+E, D+E
Die Behinderten, die über einen ärztlichen Befund verfügen, in dem vermerkt ist, daß sie einen Kraftwagen führen dürfen, nachdem dieser an ihre Erkrankung angepasst wurde, haben 50% der Prüfungsgebühr zu entrichten. In solcher Situation wird die Prüfung mit dem Fahrzeug des Behinderten durchgeführt.
Sollte auf die Prüfung verzichtet werden und zwar in der Zeit, die kürzer als 1 Werktag ist, werden nur 50% der entrichteten Gebühr für die praktische Prüfung erstattet. Um eine solche Rückerstattung zu beanspruchen, muß ein geeignetes Formular ausgefüllt werden.
Sollte der Prüfling zu der praktischen Prüfung nicht erscheinen, kann er sich zu einem neuen Termin anmelden. In diesem Fall ist ein Zuschlag in Höhe von 50% der Prüfungsgebühr zu leisten. Falls sich der Kandidat zu einer theoretisch-praktischen Fahrprüfung anmeldet und in der theoretischen Prüfung durchfällt soll eine neue Gebühr fü theoretische Prüfung bezahlt werden zuzüglich 50% der Gebühr für praktische Prüfung.
Auf Antrag des Prüflings kann an der Prüfung auch ein anderer Prüfer teilnehmen, der Aufsicht über die Prüfung führt. In diesem Fall wird die Prüfungsgebühr um 50% erhöht.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE FAHRPRÜFUNG
Die Person, die sich um die Fahrerlaubnis bewirbt, muß bei der Prüfstelle, die staatliche Fahrprüfung abnimmt folgende Unterlagen einreichen:
- Antrag
- Ein Lichtbild ohne Kopfbedeckung (3,5x4,5 cm)
- Beleg über die Entrichtung der Prüfungsgebühren,
- ärztlichen Befund, der bestätigt, daß keine Gegenanzeigen in Bezug auf das Führen von Fahrzeugen vorliegen,
- Bescheinigung über den abgeschlossenen Führerscheinkurs in Grundschulung,
- Bescheinigung über zusätzliche Schulung, falls man im thoretischen bzw. praktischen Teil der Prüfung dreimal durchgefallen ist;
Die Prüflinge, die noch nicht volljährig sind, sollen eine schriftliche Zustimmung der Eltern bzw. des Vormundes vorlegen.
Der Prüfer verbietet die Zulassung zur Prüfung, wenn:
- die Identität der zur Prüfung erschienenen Person nicht festzustellen ist (es wird angenommen, daß die Person zur Prüfung nicht erschienen ist).
- der Prüfling nicht nüchtern ist, nachdem er Alkohol bzw. ein anderes Mittel mit ähnlicher Wirkung zu sich nahm oder den Alkoholtest verweigerte (es wird angenommen, daß der Kandidat eine negative Prüfungsnote erhalten hat).
- die zur Prüfung erschienene Person dem Prüfer für positives Prüfungsergebnis einen materiellen Nutzen anbot (es wird angenommen, daß der Kandidat eine negative Prüfungsnote erhalten hat).
- die Witterungsbedingungen bzw. andere Ursachen die Prüfung undurchführbar machen (ohne finanzielle Konsequenzen für den Prüfling).
Der Prüfer unterbricht die Prüfung, wenn:
- der Prüfling während der theoretischen Prüfung die Materialien oder Geräte benutzt, die ihm bei der Beantwortung der Testfragen helfen;
- das Benehmen des Prüflings auf die Gefährdung der Verkehrssicherheit hinweisen;
- der Prüfling während der praktischen Prüfung auf dem Übungsplatz oder im Straßenverkehr das Leben und die Gesundheit der anderen Verkehrsteilnehmer in Gefahr brachte;
- der an der Prüfung teilnehmende Fahrlehrer den Prüfungsverlauf stört oder verhindert;
- der Prüfling die Straßenverkehrsvorschriften auf solche Art. und Weise verletzte, die in der Tabelle beschrieben wurde;
- die zur Prüfung erschienene Person bzw. der Fahrlehrer dem Prüfer für positives Prüfungsergebnis einen materiellen Nutzen anbot;
- das Aufnahmegerät, das die Prüfung aufnimmt, nicht funktioniert.
Die Prüfung kann unterbrochen werden:
- auf Antrag des Prüflings (es wird angenommen, daß der Kandidat eine negative Prüfungsnote erhalten hat).
- auf Anordnung des Prüfers, der Aufsicht über die anderen Prüfer führt und die Verletzung der Prüfungsbestimmungen feststellt (es wird angenommen, daß die Person zur Prüfung nicht erschienen ist).


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